Die Vollversammlung gibt Richtlinien für die Arbeit des Diözesankomitees und fasst grundsätzliche Beschlüsse für die Arbeit des Vorstands.
Ferner wählt die Vollversammlung
Überdies setzt die Vollversammlung die Sachausschüsse ein, wählt deren Mitglieder und beschließt Anträge.
Für die Organe des Diözesankomitees und die Sachausschüsse kann die Vollversammlung Geschäftsordnungen erlassen. Zudem nimmt sie jährlich den Rechenschaftsbericht des Vorstands entgegen und ist für dessen Entlastung zuständig.
In der Regel zwei Mal, im Frühjahr und im Herbst, tritt die Vollversammlung des Diözesankomitees der Katholiken im Bistum Münster zur Fassung von Beschlüssen zusammen.
Zusammensetzung
Der Vollversammlung gehören an:
Neben Vertretern aus den Stadt- und Kreiskomitees der Katholiken im rheinisch-westfälischen Bistumsteil und aus dem Komitee der Verbände im Offizialatsbezirk Oldenburg sowie bis zu 10 sachkundige Mitglieder, die von der Vollversammlung für jeweils 4 Jahre hinzu gewählt werden entsenden folgende Verbände Delegierte ins Diözesankomitee.