Vollversammlung - Die Basis für Richtlinien und Beschlüsse

Die Vollversammlung gibt Richtlinien für die Arbeit des Diözesankomitees und fasst grundsätzliche Beschlüsse für die Arbeit des Vorstands.

Ferner wählt die Vollversammlung

  • den Vorstand,
  • die hinzuzuwählenden Mitglieder,
  • Mitglieder für den Diözesanrat und das Zentralkomitee der deutschen Katholiken,
  • Delegierte, die das Diözesankomitee in anderen Gremien vertreten.


Überdies setzt die Vollversammlung die Sachausschüsse ein, wählt deren Mitglieder und beschließt Anträge.

Für die Organe des Diözesankomitees und die Sachausschüsse kann die Vollversammlung Geschäftsordnungen erlassen. Zudem nimmt sie jährlich den Rechenschaftsbericht des Vorstands entgegen und ist für dessen Entlastung zuständig.

In der Regel zwei Mal, im Frühjahr und im Herbst, tritt die Vollversammlung des Diözesankomitees der Katholiken im Bistum Münster zur Fassung von Beschlüssen zusammen.
Zusammensetzung

Der Vollversammlung gehören an:

  • die von den delegationsberechtigten Verbänden und Organisationen entsandten Delegierten, und zwar
    - bis 10.000 Mitglieder – 1 delegierte Person
    - 50.000 Mitglieder – 2 delegierte Personen
    - über 50.000 Mitglieder – 3 delegierte Personen;
  • je 3 delegierte Personen, die von den Stadt-/Kreisdekanatskonferenzen im nordrhein-westfälischen Bistumsteil und aus dem Komitee der Verbände im Offizialatsbezirk Oldenburg gewählt werden;
  • bis zu 10 sachkundige Persönlichkeiten, die von der Vollversammlung für die jeweilige Wahlperiode hinzugewählt werden;
  • die Mitglieder des Vorstandes.

Mitgliedsverbände

Neben Vertretern aus den Stadt-/Kreisdekanats- konferenzen der Katholiken im rheinisch-westfälischen Bistumsteil und aus dem Komitee der Verbände im Offizialatsbezirk Oldenburg sowie bis zu 10 sachkundige Mitglieder, die von der Vollversammlung für jeweils 4 Jahre hinzu gewählt werden entsenden folgende Verbände Delegierte ins Diözesankomitee.