Bistum Münster. Als eine Gefährdung des Lebensschutzes hat das Diözesankomitee der Katholiken im Bistum Münster die vom Bundesverfassungsgericht verordnete Aufhebung des Verbots organisierter Suizid-Hilfe bezeichnet. „Sterbenskranke Menschen sollen die Sicherheit haben, dass sie ihren letzten Weg nicht allein gehen müssen – sie dürfen in keiner Weise zum Suizid gedrängt werden“, erklärte die Vorsitzende der Laienvertretung, Kerstin Stegemann. Statt organisierter oder gar geschäftsmäßiger Suizidbeihilfe sei vielmehr eine verbesserte Palliativ- und Hospizversorgung – gerade auf dem Land – dringend geboten.
Die Beihilfe zum Suizid darf nach Meinung von Stegemann nicht die Alternative zu einer Sterbebegleitung werden. Organisierte Sterbehilfe könne sonst ein „furchtbares Instrument der Marktgesellschaft“ werden. Stegemann verwies auf die Stellungnahme des Deutschen Hospiz- und Palliativverbandes: „Schon heute spüren viele Menschen sozialen Druck, aus dem Leben zu scheiden. Und dieses Gefühl wird steigen.“ Der Hospiz- und Palliativverband hätte darauf verwiesen, dass in den Niederlanden 40 Prozent der lebensmüden Menschen das Motiv genannt hätten, niemandem zur Last fallen zu wollen.
„Die in der Bevölkerung verbreitete Angst vor Würdeverlust in Pflegesituationen und bei Demenz sowie vor unerträglichen Schmerzen und Leiden ist durch eine Kultur der Wertschätzung gegenüber kranken und sterbenden Menschen sowie flächendeckende Angebote der Hospiz- und Palliativversorgung zu begegnen“, so Stegemann. Sie warnte davor, dass eine Normalisierung der Beihilfe zum Suizid den Druck auf kranke und alte Menschen erhöhen würde, anderen nicht zur Last fallen zu wollen. Dies könne in einer solidarischen Gesellschaft nicht gewollt sein. Stegemann betonte: „Der assistierte Suizid darf auch nicht als eine ärztliche Aufgabe angesehen werden.“
Foto: Michael Bönte, Kirche+Leben