Ehrenamt trägt für mehr Lebensqualität in unsere Gesellschaft und Kirche bei!

Bistum Münster. Ehrenamtliches, freiwilliges Engagement ist ein unverzichtbarer Bestandteil in der Gesellschaft. Es dient dem Gemeinwohl, und trägt für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft bei. „Dafür können wir nur dankbar sein. Viele Menschen – es sind Held*innen des Alltags – engagieren sich mit Herzblut und nicht zuletzt mit hoher Professionalität und tragen damit zugleich für mehr Lebensqualität bei“, so der Vorstand des Diözesankomitees im Bistum Münster aus Anlass des diesjährigen Tags des internationalen Ehrenamtes.

Ohne das begeisterte und begeisternde Tun engagierter Menschen kann auch die Kirche von Münster ihrem Auftrag nicht nachkommen, die frohe Botschaft zu verkünden und den Menschen Nahe zu sein. Kirchliches Engagement braucht eine Kultur der Wertschätzung und Unterstützung, muss gefördert und gestärkt werden.

In Pfarreien und den Gremien auf den überörtlichen Ebenen, in den Verbänden und Gemeinschaften, wo Leben und Glauben miteinander geteilt wird, braucht es Menschen, die sich freiwillig engagieren. Auch in den neuen Pastoralen Räumen, die zum 1. Januar 2024 errichtet werden, sind Erfahrungen und Kompetenzen von Ehrenamtlichen gefragt. So sind wir als Diözesankomitee dankbar für das Engagement, an den unterschiedlichen Orten kirchlichen Lebens in unserem Bistum.

In der Broschüre "Engagiert im Bistum Münster" ist beschrieben, mit welchem Selbstverständnis und welchen Grundlagen im Bistum Münster freiwilliges Engagement gefördert werden. Sie richtet sich an alle freiwillig Engagierten, um deutlich zu machen, auf welche Unterstützung und Kultur sie in ihrem Engagement zählen können. Ebenso angesprochen sind alle hauptberuflich Tätigen, die mit freiwillig Engagierten zusammenarbeiten.

Die Broschüre "Engagiert im Bistum Münster" kann unter materialdienst(at)bistum-muenster.de bestellt werden und ist abrufbar unter www.engagiert-im-bistum-muenster.de. Der Internationale Tag des Ehrenamtes wurde am 17. Dezember 1985 mit der UN-Resolution 40/212 eingeführt und im darauffolgenden Jahr, am 5. Dezember 1986, zum ersten Mal begangen.