Geschichtlicher Rückblick

Das "Diözesankomitee der Katholiken im Bistum Münster" konstituierte sich am 7. Juni 2002 als Zusammenschluss der organisierten Kräfte des Laienapostolates im Bistum Münster. Vorausgegangen war eine nach dem Diözesanforum (1996-1997) erfolgte Neuordnung der Mitverantwortungsstrukturen im Bistum Münster, von der Pfarrgemeinde über die mittlere Ebene, die Kreisdekanate, bis hin zur Diözesanebene.

Seither trägt das "Diözesankomitee katholischer Verbände", den Namen "Diözesankomitee der Katholiken". Entsandten bisher lediglich die Erwachsenenverbände Delegierte in das oberste Laiengremium, kommen nun auch Vertreter aus Pfarrgemeinderäten und Kreiskomitees hinzu.

Ein kleiner geschichtlicher Rückblick erhellt den Hintergrund dieses Vorgangs:

Die Geschichte der Räte, d.h. die Entwicklung der Gremien der Laienmitverantwortung, lässt sich in drei Zeitabschnitte einteilen:

1. Die erste Phase leitete das 2. Vatikanische Konzil (1963-1965) ein. Das Konzil war sozusagen die Geburtsstunde der Gremien der Mitverantwortung der Laien. Die neue Sicht der Einheit des Volkes Gottes, der Teilhabe und Mitwirkung der Laien in ihrem spezifischen Dienst wurde insbesondere in dem Dekret über das Laienapostolat beschrieben.
Die institutionelle Verfasstheit von Pfarrgemeinderäten (zunächst nannten sie sich Pfarrkomitees) und Räten auf den verschiedenen Ebenen vollzog sich 1968 mit den bis dahin entwickelten Satzungswerken. Erstmals wurden Pfarrkomitees, Bezirkskomitees und das Diözesankomitee der Katholiken neben dem bestehenden Seelsorgerat und dem Priesterrat auf der Diözesanebene gebildet.
In der Hauptsache setzten sich diese Gremien aus Delegierten der Verbände zusammen, aber es wurden auch mit dem Prinzip der Urwahl in den Pfarrgemeinden nicht organisierten, gleichwohl engagierten Katholiken Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten eröffnet.

2. Die zweite Phase: Das Diözesankomitee der Katholiken und der Seelsorgerat nahmen ihre Aufgaben bis zum Frühjahr 1972 wahr. Danach lösten sie der am 15. April 1972 konstituierte Diözesanrat und die am 11. März 1972 eingerichtete Arbeitsgemeinschaft katholischer Verbände im Bistum Münster ab.
Im späteren Verlauf wurden diese Gremien umbenannt, nämlich 1978 in Diözesanpastoralrat einerseits und Diözesankomitee katholischer Verbände andererseits. Die Strukturänderung vollzog sich im und mit dem Verlauf der gemeinsamen Synode der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland, die von 1971-1975 stattfand.
Grund für die Neuordnung der Räte auf der Diözesanebene war einerseits die all zu große Vielfalt beratender Gremien, andererseits die nicht genügend abgeklärte Zuständigkeit der einzelnen Räte.

3. Mit dem Jahr 2002 beginnt die dritte Epoche, die durch das Diözesanforum (1996-1997) eingeleitet wurde.


Was wollte das Diözesanforum?

Dem Diözesanforum war es ein Anliegen, die Strukturen der Zusammenarbeit und der Mitverantwortung der Laien in den Gemeinden und im Bistum neu zu ordnen, um sie transparenter und effizienter zu machen. Es sollte deutlich werden, wo und wie die Laien mit welcher Kompetenz beratend und/oder beschließend mitwirken.

In einer eigens eingerichteten Kommission, der Kommission 7 des Diözesanforums, wurden alle Strukturen von der Pfarrgemeinde bis hin zur Diözese auf den Prüfstand gestellt und neu verfasst. In einem föderativen Aufbau der Mitwirkung und Teilhabe durch Amtsträger und Laien entstand eine von drei Säulen geprägte Struktur:

In der ersten Säule versammeln sich die katholischen Laien aus Räten und Verbänden. Sie nehmen ihre Mitverantwortung als "Volk Gottes" in den Kreiskomitees und im Diözesankomitee unbeschadet der Eigenständigkeit ihrer entsendeten Gremien und frei von Zwängen der Amtskirche wahr.

In der zweiten Säule (z.B. im Priesterrat oder im Rat der Pastoralreferenten und -referentinnen) versammeln sich die hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Seelsorge. Sie nehmen einerseits ihre berufsspezifischen Interessen wahr, andererseits aber bringen sie sich in ihren Gremien in Kooperationsformen ein, im Interesse und im Bemühen um das Wohl der Gläubigen im Bistum Münster. Demgemäß stehen hier die Fragen der pastoralen Verantwortung im Vordergrund.

In der dritten Säule (Diözesanrat) versammeln sich Laien und Hauptamtliche, um im gemeinsamen Bemühen, in einer synodal verfassten Struktur die Geschicke der Kirche des Bistums Münster auf ihren verschiedenen Strukturebenen, das heißt auf der Ebene der Pfarrgemeinde, der mittleren Ebene und auf der Diözesanebene mit zu lenken.
Die synodal verfasste Struktur bringt es mit sich, dass die Gremien in dieser Säule deutlich unter dem Anspruch des Amtes stehen und von daher auch durch das Amt geleitet werden. Auch diese Gremien der Mitverantwortung sind beschließend, überwiegend aber als Beratungsorgan tätig, zum Beispiel der Diözesanrat als Beratungsorgan des Bischofs.


Abschlussbericht des Diözesankomitees der katholischen Verbände

Das bisherige Diözesankomitee der katholischen Verbände hat in seiner 30jährigen Geschichte vieles bewegt. Es hat mit dazu beigetragen, den Neuaufbruch nach der gemeinsamen Synode der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland mit zu forcieren, den Laien in der Kirche von Münster Gesicht und Stimme zu geben.

Es hat ganz wesentlich mit angestoßen, dass im Bistum Münster mit dem Diözesanforum in den Jahren 1996/1997 ein Dialogprozess in Gang gesetzt wurde, mit dem alle Themen, Fragen und Probleme für die Gestaltung der Kirche von Münster auf die Tagesordnung gesetzt wurden.

Erklärtes Ziel des Diözesanforum war es: "Auf breiter Basis als Kirche von Münster einen Dialog führen, zur Erneuerung und Verlebendigung des Glaubens, um angstfrei mit Freude Kirche zu sein und sich den Aufgaben in dieser Welt stellen zu können. Für das Bistum Münster verbindliche Aussagen zur pastoralen Entwicklung aufzuzeigen."

Dies war der Maßstab für die Arbeit des Diözesankomitees der katholischen Verbände und ist es jetzt für das Diözesankomitee der Katholiken im Bistum Münster.

 

Dieser Text ist aus dem Jahr 2002.