„Synodaler Weg darf als Reformprojekt nicht vor die Wand fahren“

Bistum Münster. Die Vorsitzende des Diözesankomitees der Katholiken im Bistum Münster, Brigitte Lehmann, kritisiert die Erklärung des Heiligen Stuhls vom 21. Juli 2022 und begrüßt ausdrücklich die dazu erfolgte Klarstellung der Präsidenten des Synodalen Weges.

Darin hatten Dr. Irme Stetter-Karp, Präsidentin des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), und Bischof Dr. Georg Bätzing, Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz (DBK), nochmals betont, dass die Kirche in Deutschland keinen „deutschen Sonderweg“ gehen werde. Dennoch solle klar benannt werden, wo aus Sicht der Synodalversammlung Änderungen notwendig seien. Bereits jetzt sei spürbar, dass die von den Synodalen benannten Probleme und Fragen weltweit ähnlich sind.

Konsequenz aus Missbrauch-Studie

Zudem werde in Erinnerung gerufen, dass der Synodale Weg die Konsequenz aus der Studie „Sexueller Missbrauch an Minderjährigen durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“ (MHG-Studie) sei. Auch würden die Erfahrungen und Ergebnissen des Synodalen Weges – wie geplant – in den synodalen Prozess der Weltkirche eingebracht.

Seit Beginn des Synodalen Weges bemühe sich das Präsidium des Synodalen Weges um direkte Wege der Kommunikation mit den römischen Stellen. „Es ist schon bedauerlich und zeugt nicht von einem guten Stil der Kommunikation, dass das Präsidium bis heute nicht zu einem Gespräch eingeladen wurde. Trotz alledem: der Synodale Weg darf als Reformprojekt nicht vor die Wand fahren", so Lehmann, die auch Mitglied der Synodalversammlung ist.
 
„Beschlüsse entfalten von sich aus keine Rechtswirkung“

Die Vorsitzende des Diözesankomitees verweist zudem auf die Satzung des Synodalen Weges; darin heißt es: „Beschlüsse der Synodalversammlung entfalten von sich aus keine Rechtswirkung.“ Die Vollmacht der Bischofskonferenz und der einzelnen Diözesanbischöfe, im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeit Rechtsnormen zu erlassen und ihr Lehramt auszuüben, bleibe durch die Beschlüsse unberührt. In der Satzung sei zudem geregelt, dass „Beschlüsse, deren Themen einer gesamtkirchlichen Regelung vorbehalten sind, dem Apostolischen Stuhl als Votum des Synodalen Weges übermittelt werden“.

Bischof Dr. Felix Genn habe in einem Schreiben an die Haupt- und Ehrenamtlichen im Bistum Münster darauf hingewiesen, dass das was viele engagierte Christinnen und Christen nur noch als übermächtige Institution, als erdrückende Struktur, als Amtskirche bezeichnen, wahrnehmen und erfahren, sich verändern müsse. Viele von denen, die in der Kirche Verantwortung trügen, müssten ihre Haltung und ihr Verhalten ändern. Deshalb, so Genn „möchte ich Macht abgeben, indem ich die Gremienstruktur in unserem Bistum neu ordnen werde. Die Planungen hierzu haben mit dem sogenannten Prozess zur Entwicklung pastoraler Strukturen bereits begonnen. Hierbei möchte ich berücksichtigen, welche Überlegungen im Rahmen des Synodalen Wegs für die Bistümer angestellt werden.“

Angesichts der vorliegenden Erklärung des Heiligen Stuhls sind dies nach Meinung von Lehmann ermutigende Worte. „Auch deshalb darf der Synodale Weg als Reformprojekt nicht vor die Wand fahren! Wir nehmen unseren Bischof beim Wort und werden ihn auf diesem Weg engagiert unterstützen“, erklärte Lehmann.