Vollversammlung: Kirchenasyl muss gestärkt werden - Knapp 50 Fälle im Bistum

Herbst-Vollversammlung des Diözesankomitees im Bistum Münster am 30. November in der Akademie Franz Hitze Haus in Münster.

„Im Bistum Münster hat es dieses Jahr knapp 50 Fälle von Kirchenasyl gegeben“, erklärte Antonia Plettenberg, Referentin im Bereich Recht beim Diözesancaritasverband, den Teilnehmenden an der Herbst-Vollversammlung des Diözesankomitees am 30. November in der Akademie Franz Hitze Haus in Münster. Die Vollversammlung hat sich anschließend nach angeregter Diskussion solidarisch erklärt mit den Pfarreien und Orden, die nach gewissenhafter Prüfung eines Härtefalls Kirchenasyl gewähren. Zugleich ruft es die Pfarreien und Orden im Bistum Münster, die Gewährung von Kirchenasyl in Härtefällen zu erwägen und bittet die katholischen Verbände und Organisationen, bestehende Kirchenasyle in den Pfarreien vor Ort zu unterstützen. Das Diözesankomitee fordert die Leitung des Bistums Münster auf, die Pfarreien, die Kirchenasyle gewähren, zu unterstützen, und die Pfarreien, die Kirchenasyl gewähren wollen, in ihrer Absicht zu bestärken.

„Ich war fremd und obdachlos, und Ihr habt mich aufgenommen“ (Mt 25,35)

Anfang Oktober war in Hamburg ein 29-jähriger Afghane aus einem Gebäude der katholischen Pfarrei Heilige Elisabeth von den Behörden abgeholt und nach Schweden abgeschoben worden. Es war die erste Abschiebung in der Hansestadt. Der Hamburger Erzbischof Stefan Heße und die evangelische Bischöfin Kirsten Fehrs kritisierten das Vorgehen der Behörden. Denn es würde gute Gründe dafür geben, die Tradition des Kirchenasyls staatlicherseits zu respektieren, sagte Heße.

Das erste Kirchenasyl in Deutschland wurde im Jahr 1983 in Berlin gewährt

In ihrer Handreichung zu Fragen des Kirchenasyls sprechen die katholischen Bischöfe vom Kirchenasyl als „letztem Mittel“, um in Einzelfällen „unzumutbare Härten“ abzuwenden. Ziel des Kirchenasyls sei es, in Härtefällen, die Abschiebungen zu verhindern und eine erneute Prüfung aller in Betracht zu ziehenden rechtlichen, sozialen und humanitären Gesichtspunkte durch die beteiligten Behörden zu ermöglichen.

Seit Jahrhunderten gewähren die christlichen Kirchen Menschen Unterschlupf, Obdach und Beistand bei Krieg, Folter, Verfolgung und bei Gefahr für Leib und Leben. Aus dieser christlich-humanitären Schutztradition heraus hat sich das Kirchenasyl seit Anfang der 1980er Jahre zu einer weitgehend etablierten Praxis entwickelt.