In der Frühjahrs-Vollversammlung des Diözesankomitees im Bistum Münster in der Münsteraner Akademie Franz Hitze Haus hat Hermann Hölscheidt (KAB) stellvertretend für die Antragsteller – die Diözesanverbände der Katholischen Arbeitnehmerbewegung (KAB) und der Katholischen Frauengemeinschaft (kfd) – den Antrag „Aufträge von kirchlichen Auftraggebenden nur an tarifgebundene Unternehmen!“ zur Abstimmung vorgestellt. Die Verbände haben darin das Bistum Münster aufgefordert, in die „Richtlinie für die Vergabe von Lieferungen und Dienstleistungen“ die Bedingung aufzunehmen, dass die „auftragnehmenden Unternehmen nachweislich einen anerkannten Tarifvertrag für ihr gesamtes Unternehmen anwenden“.
Unter Hinweis auf die katholische Soziallehre in Deutschland, die sich mit der sozialen Gerechtigkeit und dem Wohl des Menschen im Zusammenhang mit Arbeitsverhältnissen beschäftige, betonte Hölscheidt die Bedeutung von Tarifverträgen, um faire Arbeitsbedingungen und soziale Sicherheit zu garantieren, sowie die Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern: „Wir treten damit ein für unsere christlichen Werte.“
In seiner Begründung bezog er sich auf einen Beschluss der Vollversammlung des Diözesankomitees vom 4. November 2023. Darin wurden die politischen Akteure in Bund und Ländern aufgefordert, politische Regelungen für eine Stärkung der Tarifbindung in Deutschland zu treffen, um eine Erhöhung der Zahl der tarifgebundenen Unternehmen zu erreichen.
Mit dem vorliegenden Antrag, der nach einer angeregten Diskussion einstimmig angenommen wurde, „geben wir erneut ein deutliches, politisches Statement für die Tarifbindung in Deutschland ab“, so Hölscheidt.
Personalie: Die Vollversammlung wählte Vanessa Landwehr, geistliche Leitung des Bund der Deutschen Katholischen Jugend in der Diözese Münster (BDKJ) einstimmig in den Vorstand des Diözesankomitees.